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Československá pozemková reforma na statcích cizinců na Slovensku: Případ baronského rodu von Steiger-Münsingen

In: Historický časopis, vol. 67, no. 3
Václav Horčička - Jan Županič
Detaily:
Rok, strany: 2019, 481 - 500
Jazyk: cze
Kľúčové slová:
First land reform. Czechoslovakia. Hajná Nová Ves. Steiger-Münsingen family.
Typ článku: štúdia / article
Typ dokumentu: časopis / Journal
O článku:
The authors were concerned with land reform on the large Hajná Nová Ves estate, which belonged to Maria von Steiger-Münsingen, later Savioli, who had Swiss and later Italian citizenship. The aim was both to identify the main parameters of the land reform on the Hajná Nová Ves estate and compare it with the situation elsewhere, while also finding out how far the implementation of land reform was affected if a landowner could rely on support from the government of a neutral state or later the originally allied Italy. The main aim was to confirm or refute the hypothesis that thanks to foreign protection, von Steiger and her heirs were better treated during the land reform. The authors show that this did not happen, especially because of the owner’s lack of negotiating skills.
Die tschechoslowakische Bodenreform betraf in der Zwischenkriegszeit nicht nur Großgrundbesitzer mit der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, sondern auch fremde Staatsangehörigen. Nach der Fachliteratur gehörte ihnen etwa 1/5 aller Böden, welche den Großgrundbesitzern gehörten. Die ausländischen Besitzer stellten eine bedeutende Komplikation bei der Durchführung der Reform dar, da sie sich mehr oder weniger der nachdrücklichen Unterstützung von Seiten ihrer Regierungen freuten. Die Studie konzentriert sich auf schweizerische Eigentümer, konkret auf den Fall des Großgrundbesitzes Hajná Nová Ves in der Südslowakei. Es ging um einen kleineren Gutshof (ungefähr von 2600 Katastraljochen). Er hatte in der Zwischenkriegszeit 2 Eigentümer. Zuerst die verwitwete Maria von Steiger, geborene Zamoyska, Witwe nach dem im Kanton Bern lebenden Bürger, Albert Baron von Steiger-Münsingen. Nach ihrem Tod im 1926 erwarb den meisten Grundbesitz ihre Tochter Marie Gräfin von Walterskirchen später Savioli, die gegen Ende des 20. Jahrhunderts dank der neuen Trauung italienische Staatsbürgerschaft erwarb. Im Artikel wird nicht nur der eigene Verlauf der Bodenreform, sondern auch deren internationale Zusammenhänge analysiert. Die Internationalisierung dieser Angelegenheit begann dabei ziemlich spät, im Jahre 1925, als sich Frau von Steiger mit ihrem Ersuchen um Amtshilfe an die Ämter in der Schweiz wandte. Die Regierung in Bern stellte zwar das Recht der Tschechoslowakei, den Landbesitz der Ausländer zu enteignen, nicht in Frage, verlangte jedoch dafür entsprechende Kompensation. Den Eigentümern blieb schließlich weniger als eine Hälfte der Großgutbesitzgröße erhalten. Bei der Entschädigung für den enteigneten Grundbesitz und bei den Steuerentlastungen könnte es ein bisschen anders sein. Die schweizerischen und italienischen diplomatischen Interventionen verfolgten insbesondere dieses Ziel. Sie erreichten jedoch schließlich keinen Erfolg. Der Grund war die Tatsache, dass die Eigentümerin nicht bereit war, ihre finanziellen Anforderungen gegenüber den tschechoslowakischen Ämtern zu verringern. Die darüber geführten Diskussionen beendeten endgültig die dramatischen Entwicklungen im Mitteleuropa in den Jahren 1938-39.
Ako citovať:
ISO 690:
Horčička, V., Županič, J. 2019. Československá pozemková reforma na statcích cizinců na Slovensku: Případ baronského rodu von Steiger-Münsingen. In Historický časopis, vol. 67, no.3, pp. 481-500. 0018-2575. DOI: https://doi.org/10.31577/histcaso.2019.67.3.5

APA:
Horčička, V., Županič, J. (2019). Československá pozemková reforma na statcích cizinců na Slovensku: Případ baronského rodu von Steiger-Münsingen. Historický časopis, 67(3), 481-500. 0018-2575. DOI: https://doi.org/10.31577/histcaso.2019.67.3.5
O vydaní:
Vydavateľ: Historický ústav SAV / Institute of History of the Slovak Academy of Sciences
Publikované: 6. 2. 2019